Die zwei Organe der Brema
Als eine Anstalt des öffentlichen Rechts hat die Brema einen Anspruch auf Selbstverwaltung, ist eine staatsferne Einrichtung und auch als solche organisiert. Gemäß § 46 Abs. 3 BremLMG (Bremisches Landesmediengesetz) besteht die Brema aus zwei Organen. Zum einen aus dem Medienrat, der als plural besetztes Expertengremium fungiert und der Direktorin als Exekutivorgan.
- Vorsitzende des Medienrates der Brema: Andrea Buchelt
- Direktorin der Brema: Cornelia Holsten
Welche bundesweit organisierten Organe die Brema bei der Erfüllung ihrer Aufgaben noch unterstützen, kann unter Bundesweite Zusammenarbeit nachgelesen werden.