So legen wir die Gesetze und Staatsverträge aus
Die Brema kann als Anstalt des öffentlichen Rechts zur Ausgestaltung der gesetzlichen Aufgaben Satzungen, Richtlinien und Ordnungen erlassen. Für bundesweite Angelegenheiten erfolgt dies in enger Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten. Die Satzungen und Richtlinien sind für die Adressaten (vor allem Hörfunk- und Fernsehveranstalter, Kabelanlagenbetreiber, Anbieter von Telemedien) verbindlich.
Satzung zur Organisation der Brema:
Richtlinien zur Veranstaltung von Rundfunk in Bremen:
- Checkliste: Wann benötige ich eine Rundfunklizenz?
- Merkblatt zur Rundfunkzulassung bundesweiter Rundfunkprogramme
Satzungen und Ordnungen zu Gebühren und Auslagen:
Neue Satzungen auf Grundlage des Medienstaatsvertrags
Satzungen und Richtlinien zur Werbung und zur Durchführung von Gewinnspielen
- Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften (Werbesatzung – WerbeS)
- Erläuternde Hinweise zur Werbesatzung (WerbeS)
- Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften (Gewinnspielsatzung – GSS)
Satzungen auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags