Wo andere sich wegdrehen, schauen wir ganz genau hin!
Egal ob online oder im Rundfunk: die Brema ist für die Beaufsichtigung und Prüfung der Programme hinsichtlich der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften, Programmgrundsätzen, Werberegeln, vereinbarten Lizenzbedingungen und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten und Grundsätzen zuständig. Damit es bundesweit vergleichbare Standards gibt, arbeitet die Brema mit den anderen Medienanstalten in bundesweiten Arbeitsgruppen zusammen.
Für eine entsprechende Programmaufsicht der privaten Rundfunkveranstalter in Bremen werden regelmäßig stichprobenartige Programmanalysen von Experten der Brema durchgeführt und Zuschauerbeschwerden überprüft. In den Analysen werden die Programmstruktur und die Programmentwicklung eines Rundfunkprogramms dokumentiert und bei Fehlentwicklungen mit dem Rundfunkveranstalter besprochen. Ziel der Programmgespräche ist es immer, eine möglichst schnelle Lösung zu finden und Verstöße durch den Dialog schon im Vorfeld zu vermeiden.
Stellt die Brema dennoch einen Rechtsverstoß fest, ist sie befugt, bei der Fortsetzung des Verstoßes Sendeverbote oder Zeitbeschränkungen auszusprechen, eine Beanstandung auszusprechen, Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten und/oder ein Bußgeld einzufordern. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann es sogar zu einem Widerruf der Zulassung kommen.
Uns ist es wichtig, dass den BremerInnen ein qualitativ gutes und vielfältiges Fernsehprogramm geboten wird. Jedoch ist das Instrument der Programmaufsicht keine "Geschmackskontrolle" und dient zur Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, die keinen Einfluss auf die Qualität eines Programms haben.
Erfahren Sie mehr unter Programmgrundsätze.