Verantwortung für Programminhalte selbst übernehmen

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit: Der- oder diejenige, der/die jugendschutzrelevante Inhalte im Fernsehen ausstrahlt oder online verbreitet, ist auch für die Sicherstellung des Kinder- und Jugendschutzes verantwortlich. Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle haben daher im deutschen Jugendmedienschutzsystem eine große Bedeutung. Grundgedanke dabei ist, dass der Staat und die Anbieter beim Einsatz für den Jugendmedienschutz zusammenwirken. Der Staat bzw. die Bürgerinnen und Bürger setzen dafür den gesetzlichen Rahmen. Die Anbieter, zum Beispiel private Fernsehveranstalter, sind für die Erfüllung dieser Vorgaben dann selbst verantwortlich. Sie kommen dieser Verantwortung nach, indem Sie ihr Programm durch selbst geschaffene Einrichtungen wie die Selbstkontrolleinrichtungen überprüfen lassen. Die Bundesländer haben mit dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) ein Konzept eingeführt, das als „regulierte Selbstregulierung“ bezeichnet wird.
 
Die Selbstkontrolleinrichtungen müssen jedoch von der KJM anerkannt werden. Für das Fernsehen ist die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) anerkannt.

Für Online-Inhalte können sich sie Anbieter zwischen verschiedenen Selbstkontrolleinrichtigungen entscheiden. Hier finden Sie eine aktuelle Liste der anerkannten Selbstkontrollen für Telemedien.