Für einheitliche Standards in der Aufsicht: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (i.d.R. die Direktorinnen und Direktoren sowie die Präsidentinnen und Präsendenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen und sorgt für schnelle und effektive Lösungen auf Bundesebene.
Neben Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweit tätiger Veranstalter und der Plattformregulierung werden auch Problemstellungen zur Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben der ZAK sind im Einzelnen in § 105 Abs. 1 MStV geregelt.
Erfahren Sie mehr über die ZAK auf der Internetseite der Medienanstalten.