Websites, Social Media & Co
Als Telemedien bezeichnet man im deutschen Recht elektronische Informations- und Kommunikationsdienste. Zu den Telemedien zählen neben Online-Angeboten beispielsweise auch Teletext-Angebote der deutschen Fernsehsender. Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Internet bzw. Telemedien sind im Telemediengesetz festgeschrieben.
Obwohl Telemedien gesetzlich zulassungs- und anmeldefrei sind, müssen auch sie gewissen gesetzlichen Anforderungen genügen. Die Aufsicht über die immer wichtiger werdenden Telemedien fällt zunehmend in die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten. Mehr dazu unter Aufsicht.