So legen wir die Gesetze und Staatsverträge aus
Die Brema kann als Anstalt des öffentlichen Rechts zur Ausgestaltung der gesetzlichen Aufgaben Satzungen, Richtlinien und Ordnungen erlassen. Für bundesweite Angelegenheiten erfolgt dies in enger Abstimmung mit den anderen Landesmedienanstalten. Die Satzungen und Richtlinien sind für die Adressaten (vor allem Hörfunk- und Fernsehveranstalter, Kabelanlagenbetreiber, Anbieter von Telemedien) verbindlich.
Neue Satzungen auf Grundlage des Medienstaatsvertrags
Satzungen und Richtlinien zur Werbung und zur Durchführung von Gewinnspielen
- Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften (Werbesatzung – WerbeS)
- Erläuternde Hinweise zur Werbesatzung (WerbeS)
- Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften (Gewinnspielsatzung – GSS)
- Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 MStV
- Satzung über die Schlichtungsstelle gemäß § 99 MStV
- Satzung zur Erhebung von Kosten im Bereich der Aufsicht über bundesweit ausgerichtete Medien (Kostensatzung)
- Gebührenverzeichnis zur Satzung zur Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Landesmedienanstalten auf Grundlage des Medienstaatsvertrages sowie des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Gebührenverzeichnis)
- Übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten zur Deckung der notwendigen Ausgaben der Organe nach § 104 Absatz 2 des Medienstaatsvertrags und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung – FS)
- Satzung zur Durchführung der Vorschriften gemäß § 84 Absatz 8 des Medienstaatsvertrags (MStV) zur leichten Auffindbarkeit von privaten Angeboten (Public-Value-Satzung)
Weitere Satzungen der Landesmedienanstalten finden Sie auf der Internetseite der Medienanstalten.