"Diese Sendung ist für Zuschauer und Zuschauerinnen unter 18 Jahren nicht geeignet"

Bestimmte Inhalte können Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten behindern. Kinder- und Jugendschutz hat deshalb Verfassungsrang und spielt auch in der täglichen Arbeit der Brema eine bedeutende Rolle. Wir achten auf den Kinder- und Jugendschutz in privaten Online-Diensten und dem privaten Rundfunk bremen- und bundesweit.

Länderübergreifender und einheitlicher Rechtsrahmen für den Kinder- und Jugendmedienschutz ist dabei der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV). Entscheidungsorgan der Brema und der anderen Landesmedienanstalten ist die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), in der wir auch vertreten sind. Bei der Aufsicht über Internetangebote werden wir zudem durch die staatliche Stelle jugendschutz.net unterstützt.

Wir übernehmen bundesweit Verantwortung für den Jugendschutz

Die Brema ist über ihre Direktorin Cornelia Holsten Mitglied der Kommission für Jugendmedienschutz. Hier engagiert sich die Brema neben der Teilnahme an Sitzungen, Prüfausschüssen und Prüfgruppen in verschiedenen bundesweiten Arbeitsgruppen, z.B. der AG Kriterien und der AG Verfahren.

Außerdem beteiligt sich die Brema an verschiedenen Projekten zum Thema Kinder- und Jugendmedienschutz, wie der Jugendmedienselbstschutz-Plattform www.juuuport.de.

Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag unterscheidet zwischen jugendgefährdenden Angeboten und entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten. Erfahren Sie mehr zum System der Regulierten Selbstregulierung und nutzen Sie unsere Linksammlung zu diesem Themenbereich, um sich weiter zu informieren. 


"Von Babys und Influencern"

Sie sind in unserer Mediennutzung kaum mehr zu ignorieren: Influencer:innen, die mit ihren Babys auf Instagram posieren, nebenbei für Produkte werben und ihre Kleinkinder für kommerzielle Interessen einsetzen.

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