Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Medienkompetenzpreis das ruder

Die Bremische Landesmedienanstalt brema rückt mit der Preisverleihung die „stillen Held:Innen der Medienkompetenzvermittlung“ in den Blick, die für eine Teilhabe der Bevölkerung Bremens und Bremerhavens an der digitalen Gegenwart und Zukunft so wichtig sind, aber in der Öffentlichkeit wenig Beachtung finden. Ziel des Preises ist eine Anerkennung dieses ehrenamtlichen Einsatzes, aber auch die Erwartung, dass Bürgerinnen und Bürger durch die im Rahmen der Preisverleihung vorgestellten Projekte angeregt werden, mitzumachen und ihnen nachzueifern.

Der Preis wird verliehen an diejenigen, die anderen mit ihren digitalen Kenntnissen helfen und so die Medienkompetenz nachhaltig unterstützen. Ziel ist eine verbesserte digitale Teilhabe der Bevölkerung. Eine inhaltliche Eingrenzung auf bestimmte Medien erfolgt nicht. Ausgezeichnet werden kann jeder Einsatz, der andere in die Lage versetzt, den Umgang mit digitalen Medien, gleich ob Smartphone, Tablet, PC oder TV-/Radiogerät, zu verbessern.

  • Teilnehmen können alle Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Initiativen, die ehrenamtlich oder über die eigentliche Arbeit hinaus andere beim Umgang mit Medien unterstützen.
  • Das Projekt muss seinen Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen (in Bremen und/oder Bremerhaven) haben.
  • Eine Altersbeschränkung besteht nicht.
  • Die Bewerbung um den Preis muss innerhalb der Bewerbungsfrist erfolgen. Später eingereichte Bewerbungen können wir leider nicht mehr berücksichtigen.
  • Es sind bis zu fünf Preise mit einem Preisgeld von jeweils 500 Euro vorgesehen. Der Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien des Medienrats der brema wird als Jury die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger vornehmen. 
  • Die Preisvergabe erfolgt am 05. September 2024 im Rahmen einer feierlichen Preisvergabe, bei der die Projekte auch vorgestellt werden. 
  • Die brema möchte die Ergebnisse des Wettbewerbs einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. Zu diesem Zwecke ist eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen, die Presse, Rundfunk und das Internet einschließlich Sozialer Medien einschließt. Hierbei werden die Projekte vorgestellt und die Namen der Preisträgerinnen und Preisträger genannt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären die Bewerberinnen und Bewerber hierzu ihr Einverständnis.
  • Die Verwendung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung des Wettbewerbszwecks erforderlich. Die Datenschutzerklärung der Bremischen Landesmedienanstalt befindet sich auf der Webseite der brema (www.bremische-landesmedienanstalt.de). Sie können jederzeit der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen. Wegen des Wettbewerbszwecks ist in diesem Fall eine weitere Teilnahme an dem Wettbewerb nicht möglich. 
  • Hinweis zur Preisverleihung:

Die Preisverleihung ist eine öffentlich zugängliche Veranstaltung, die in Bild und Ton dokumentiert wird. Das hier entstandene Dokumentationsmaterial (Fotos und Bewegtbild, ggf. Interviews) von Bühnensituation, Besucher:Innen und Teilnehmenden wird ggf. im Rundfunk und verschiedenen Webauftritten und Social-Media-Kanälen veröffentlicht. Sollten Sie nicht abgebildet werde wollen, sprechen Sie uns bitte an.

  • Der Rechtsweg für den Preiswettbewerb ist ausgeschlossen.