Eine sichere (Netz-)Welt für Heranwachsende: Die Kommission für Jugendmedienschutz
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) besteht aus zwölf Mitgliedern und zwölf Stellvertreterinnen und Stellvertretern: sechs Direktorinnen und Direktoren der Landesmedienanstalten, vier Sachverständige, die die obersten Landesbehörden für den Jugendschutz benennen und zwei Mitgliedern, die von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde entsandt werden.
Die KJM ist die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Radio und Fernsehen, sowie im Internet. Sie prüft ob Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen gegen den Medienanbieter. Darüber hinaus möchte sie gesellschaftspolitische Prozesse zum Thema Jugendmedienschutz anstoßen.
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