Public-Value-Bestimmungsverfahren 2024/2025
Untenstehend veröffentlichen wir die gemeinsamen Ausschreibungen der Medienanstalten gem. § 84 Abs. 5 MStV, § 3 Public-Value-Satzung.
Auf das Ende der Ausschlussfrist am 10. Oktober 2024, 12:00 Uhr MEZ wird ausdrücklich hingewiesen. Die Landesanstalt für Medien NRW ist die für das Verfahren zuständige Landesmedienanstalt.
§ 23 Abs. 1, 2 und 4 VwVfG NRW findet Anwendung. Dies bedeutet, dass Anträge in deutscher Sprache gestellt werden sollten. Bei Anträgen in einer fremden Sprache wird die Landesanstalt für Medien NRW unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so wird die Landesanstalt für Medien NRW auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Fremdsprachige Anträge gelten als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Landesanstalt für Medien NRW abgegeben, wenn auf Verlangen innerhalb einer von der Landesanstalt für Medien zu setzenden angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Anderenfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.
Ausschreibung Public-Value-Bestimmungsverfahren 2024/2025:
Antragsunterlagen Bewegtbild:
Informationsblatt zu Antragsformular Bewegtbild
Antragsunterlagen Hörfunk:
Informationsblatt zu Antragsformular Hörfunk
Antragsunterlagen Telemedien:
Informationsblatt zu Antragsformular Telemedien
FAQs:
Q&A zum Public-Value-Bestimmungsverfahren 2024/2025
Die FAQs und weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Medienanstalten: www.die-medienanstalten.de/public-value-ausschreibung-2024