Ausschreibung für die Zuweisung von terrestrischen UKW-Übertragungskapazitäten in Bremen und Bremerhaven
Aufgrund des Beschlusses des Medienrates der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) vom 4. März 2025 wird je eine Übertragungskapazität (UKW-Kapazität) zur analogen Verbreitung von Hörfunk in Bremen und Bremerhaven für die Zeit bis zum 30. September 2035 zur ganztägigen Nutzung durch einen privaten Rundfunkveranstalter vergeben.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.