Ausschreibung für die Zuweisung von terrestrischen UKW-Übertragungskapazitäten in Bremen und Bremerhaven

Aufgrund des Beschlusses des Medienrates der Bremischen Landesmedienanstalt (brema) vom 4. März 2025 wird je eine Übertragungskapazität (UKW-Kapazität) zur analogen Verbreitung von Hörfunk in Bremen und Bremerhaven für die Zeit bis zum 30. September 2035 zur ganztägigen Nutzung durch einen privaten Rundfunkveranstalter vergeben. 

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