Der Medienrat: Unser Beschlussgremium
Der Medienrat ist das Beschlussgremium der Brema und setzt sich aktuell aus insgesamt 30 Vertreterinnen und Vertretern von Institutionen und Verbänden des Landes Bremens zusammen. Hierzu zählen unter anderem Religionsgemeinschaften, Vertreter von Kultur- und Sozialeinrichtungen und Parteien. Die Amtsperiode des Medienrats beträgt vier Jahre. Die vierte Amtsperiode begann am 26. September 2024 mit der konstituierenden Sitzung.
Der Medienrat hat in seiner Sitzung am 05. Juni 2024 eine Entschließung zum Schutz von Demokratie und Meinungsvielfalt verabschiedet. Diese Entschließung können Sie hier ansehen.
Mitglied im Medienrat: Eine ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Medienrats üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus und sind zu der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen verpflichtet. Hier wird über Zulassungen und Frequenzzuweisungen, aber auch über die Förderung von Medienkompetenz und den Haushaltsplan entschieden. Um Beschlüsse zu fassen, bedarf es einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Mitglieder des Medienrates haben Anspruch auf Zahlung von Sitzungsgeldern und auf Ersatz von Reisekosten (einschließlich Fahrtkostenpauschalen sowie Tages- und Übernachtungsgeld) in gleicher Höhe wie die Mitglieder des Rundfunkrates von Radio Bremen.
Ständige Fachausschüsse
Der Medienrat bildet für die Dauer seiner Amtsperiode drei ständige Ausschüsse: den Ausschuss für digitale Teilhabe und Vielfalt, den Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien und den Rechts- und Finanzausschuss. Die Ausschüsse unterstützen den Medienrat im Rahmen seiner Zuständigkeit, indem sie Beschlüsse vorbereiten (§ 10 der Satzung der Bremischen Landesmedienanstalt).
Programmthemen, Barrierefreiheit und Vielfalt: Der Ausschuss für digitale Teilhabe und Vielfalt
Medien haben eine besondere Verantwortung bei der Vermittlung und Förderung von Toleranz, Respekt und Vielfalt. Die Sicherung der Vielfalt in den Medien ist eine der gesetzlichen Aufgaben der Landesmedienanstalten. Der Ausschuss für digitale Teilhabe und Vielfalt beschäftigt sich neben den klassischen Programm-, Trend- und Entwicklungsthemen in den Medien um die Themen Barrierefreiheit und Vielfalt. Es geht um eine Sensibisierung gerade in Bezug auf Zielgruppen, die von der Teilhabe an der digitalen Entwicklung nicht in gleichem Maße profitieren. Das Ziel ist, dass jede:r die mediale und damit gesellschaftliche Entwicklung mitgestalten kann.
Vorsitzende:r
N.N.
Stellvertretende:r Vorsitzende:r
N.N.
Maßnahmen zur Medienbildung: Der Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien
Der Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien der brema hat die Aufgabe über die Förderung von Medienkompetenz im Land Bremen zu beraten. Er legt die Ausrichtung der Maßnahmen der brema fest. Ein Schwerpunkt liegt hier vor allem bei Kindern und Jugendlichen, welche besondere Unterstützung benötigen, um einen reflektierten und verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu erlernen. Zudem berät der Ausschuss für Medienkompetenz und Bürgermedien über Projekte der Bürgermedien.
Vorsitzende:r
N.N.
Stellvertretende:r Vorsitzende:r
N.N.
Für eine transparente Wirtschaftsführung: Der Rechts- und Finanzausschuss
Zu den Aufgaben des Rechts- und Finanzausschusses gehören die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesmedienanstalt. Darüber hinaus berät der Ausschuss über alle Regelungen, die die Landesmedienanstalt im Rahmen ihrer Satzungsautonomie erlässt. Er berät alle Maßnahmen, die im Rahmen der Finanzordnung an eine Zustimmung des Medienrates gebunden sind und gibt dem Medienrat Beschlussempfehlungen.
Vorsitzender
Horst Cordes
Stellvertretende Vorsitzende
Eva Koball
Wer arbeitet in welchem Fachausschuss?