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Stabübergabe des DLM-Vorsitzenden Siegfried Schneider an Cornelia Holsten : Bilanz der Medienanstalten 2017

Freie Meinungsbildung gewährleisten und Medienvielfalt erhalten – das sind die großen Herausforderungen im konvergenten Medienzeitalter. „Die Aufgaben der Medienanstalten – der Jugend- und Nutzerschutz, der Schutz der Menschenwürde und die Vielfaltssicherung – bleiben auch und gerade in der digitalen Welt nicht verhandelbare Grundprinzipien einer Medienordnung 4.0.“ Dieses Fazit zog Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), nach zwei Jahren als Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), heute anlässlich der Stabübergabe des DLM- und ZAK-Vorsitzes an Cornelia Holsten, Direktorin der Bremischen Landesmedienanstalt (brema).

Cornelia Holsten, die ab Januar auf Siegfried Schneider folgt, sagte: „Ich freue mich auf meinen Einsatz als DLM-Vorsitzende und auf viele spannende Themen rund um die konvergente Medienordnung. Wir brauchen neue Regeln für Live-Streaming im Internet sowie für die Regulierung von Plattformen und Intermediären. Auch das Thema Werbung auf YouTube und anderen Social-Media-Kanälen werden wir weiter vorantreiben. Sehr wichtig ist mir zudem unser Engagement in Sachen Barrierefreiheit, damit auch Menschen mit Beeinträchtigungen ungehindert Inhalte privater Anbieter sehen und nutzen können.

Das waren aus Sicht der Medienanstalten die wichtigsten medienpolitischen Themen 2017:

Streaming

Nicht zuletzt aufgrund der so genannten PietSmiet-Entscheidung der Medienanstalten vom März diesen Jahres wurde 2017 intensiv darüber diskutiert, ob der bestehende Rundfunkbegriff noch zeitgemäß ist. Fest steht: Audiovisuelle Angebote, die wie das Massenmedium Rundfunk in besonderer Weise auf die individuelle und öffentliche Meinungsbildung in der Gesellschaft Einfluss nehmen, sollten weiter einer Regulierung unterworfen bleiben, um die Rundfunkfreiheit zu gewährleisten. Doch für Live-Streaming und klassischen Rundfunk sollten dabei in der konvergenten Welt die gleichen Anforderungen gelten. Im Kern geht es um die Frage, ob die Zulassungspflicht für lineare audiovisuelle Mediendienste aufrechterhalten bleiben muss oder nicht. Die Medienanstalten sprechen sich für eine qualifizierte Anzeigepflicht für die Anbieter und ihre Angebote aus und setzen darauf, dass der nächste Rundfunkstaatsvertrag, dessen Entwurf Anfang des kommenden Jahres vorgelegt werden soll, sich dieses Themas annimmt.

FAQs zur Werbekennzeichnung auf YouTube und Co.

Im Juni veröffentlichten die Medienanstalten eine dritte, aktualisierte Version eines FAQ-Leitfadens zur richtigen Kennzeichnung von Werbung und Produktplatzierungen bei YouTube und anderen sozialen Medien. Denn wer auf YouTube, Instagram oder Twitter Werbung macht, der sollte das im Sinne der Nutzer auch transparent machen – das ist nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch die Überzeugung der meisten YouTuber. So nimmt die Branche den Leitfaden sehr gut an. Das Feedback ist aber nicht nur in der Szene, sondern auch bei der Aufsicht in anderen europäischen Ländern sehr positiv: Im Rahmen des Austausches signalisierten benachbarte Medienregulierer bereits, dass sie über einen ähnlichen Weg in diesem Bereich nachdenken.

Plattformregulierung

Bei den Diskussionen um die neu zu etablierende Plattformregulierung setzten sich die Medienanstalten auch 2017 für Zugangsoffenheit, Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit ein. In dem Zusammenhang gaben die Medienanstalten dieses Jahr beispielsweise ein Monitoring der Benutzeroberflächen von Smart-TVs und Set-Top-Boxen in Auftrag. Denn wie Rundfunkangebote auf Fernsehgeräten aufgefunden werden, wird erheblich von den Benutzeroberflächen beeinflusst. Wollen Nutzer etwa auf ihrer Oberfläche Apps installieren, löschen oder verschieben, sind je nach Gerät häufig sehr viele Schritte nötig. Zudem folgt die Senderliste im Ausgangszustand bei fast allen untersuchten Geräten keiner erkennbaren Logik. Um die Vielfalt zu gewährleisten, müssen die Benutzeroberflächen von Smart-TVs und Set-Top-Boxen daher in die Plattformregulierung einbezogen werden. Nur so kann es eine diskriminierungsfreie Auffindbarkeit der Sender für die Zuschauer geben.

Netzwerkdurchsetzungsgesetz / Fake-News-Debatte

Die Debatte über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde 2017 kontrovers geführt. Die Medienanstalten hätten sich generell eine stärkere Einbeziehung der Länder gewünscht. Sie haben deutlich kommuniziert, welche Erfahrungen sie in diesem Bereich über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) haben und dass sie bereit wären, Verantwortung zu übernehmen. Die Medienanstalten adressierten vor allem drei wesentliche Punkte an die Rundfunkkommission: Um geschlossen in Bezug auf die Telemedienaufsicht agieren zu können, muss die Telemedienaufsicht – inklusive der Möglichkeit, neben Beanstandungen auch Bußgelder verhängen zu können – in allen Ländern grundsätzlich bei den Landesmedienanstalten liegen. Zudem muss der Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformen nach § 14 Telemediengesetz (TMG) auf die Landesmedienanstalten ausgeweitet werden. Nur so kann herausgefunden werden, wer hinter bestimmten (straf)rechtlich relevanten Angeboten im Netz steckt und entsprechend dagegen vorgegangen werden. Auch sollte man in Zukunft journalistisch-redaktionelle Telemedienangebote medienrechtlich überprüfen können. Daher muss im Rundfunkstaatsvertrag eine bestehende Regelungslücke geschlossen werden: Die Einhaltung der journalistischen Grundsätze bei journalistisch-redaktionell gestalteten Online-Angeboten wird derzeit nicht überwacht. Nur für den Bereich der elektronischen Online-Angebote von Presseunternehmen übernimmt der Deutsche Presserat diese Aufgabe.

Mit dem Ziel, die bereits existierenden Prüfverfahren der KJM mit neuen Prüfverfahren abzugleichen, tauschen sich die Medienanstalten am morgigen Mittwoch mit dem Bundesamt für Justiz aus.

Bedeutung sozialer Medien / Regulierung von Intermediären

Wie die Vermittler von Informationen im Netz, sogenannte „Intermediäre“ wie Facebook oder Google, reguliert werden können, blieb ein weiteres großes Thema. Aus Sicht der Medienanstalten sollte es eine Vorgabe dazu geben, dass die Kriterien offengelegt werden, anhand derer ein Suchalgorithmus dem Nutzer Ergebnisse präsentiert. Auch die Trennung und Kennzeichnung eigener und gesponserter Ergebnisse von allgemeinen Ergebnissen sollte gesetzlich festgelegt werden. Und nicht zuletzt muss sichergestellt sein, dass der Nutzer seine Einstellungen jederzeit und einfach ändern kann.

Um zu Intermediären noch tiefergehende Erkenntnisse zu erlangen, gaben die Medienanstalten 2017 verschiedene Studien in Auftrag: Eine Studie von Prof. Dr. Birgit Stark untersuchte im Rahmen eines Kooperationsprojekts der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen mit der Universität Mainz die politische Meinungsbildung auf Facebook, eine weitere Studie von Prof. Dr. Katharina Anna Zweig nahm im Auftrag mehrerer Medienanstalten vor allem die Personalisierung der Suchergebnisse im Zusammenhang mit der Bundestagswahl in den Blick. Erste Zwischenergebnisse wurden bereits publiziert, die Endergebnisse werden Ende Februar 2018 in Berlin vorgestellt. Darüber hinaus ergänzten die Medienanstalten die Erhebung der Reichweite von Intermediären in der MedienGewichtungsStudie um die Ermittlung von Einstellungen der Intermediärs-Nutzer im Zusammenhang mit der Meinungsbildung.

Digitalisierung

Der Trend zur digitalen Nutzung von Fernsehen und Radio setzte sich 2017 weiter fort. Nachdem beim terrestrischen Fernsehempfang die Volldigitalisierung seit langem erreicht ist, stand dieses Jahr der Systemwechsel von DVB-T auf DVB-T2 HD an. Bundesweit wurden bereits zahlreiche Senderstandorte erfolgreich umgerüstet, im Frühjahr und Herbst 2018 folgen weitere Regionen.

Beim Kabel-TV-Empfang wurde 2017 mit 88 Prozent eine Marke überschritten, die einen Umstieg auf ausschließlich digitalen Empfang in greifbare Nähe rücken lässt (vgl. Digitalisierungsbericht). An einem von den Medienanstalten moderierten Runden Tisch wurden und werden die Beratungen von Kabelnetzbetreibern und TV-Veranstaltern mit dem Ziel fortgesetzt, diesen Umstieg möglichst bis Ende 2018 abzuschließen.

Auch in Bezug auf den digitalen terrestrischen Radioempfang gab es 2017 viele positive Signale: So wies die DAB+-Reichweitenstudie 2017 erstmals signifikante Reichweiten von DAB+-Programmen aus. Ab 2018 wird sie unter dem Dach der agma erhoben und in der MA Audio ausgewiesen. Spätestens ab Herbst 2018 haben dann vor allem bundesweite DAB+-Angebote die Chance auf eine faire Vermarktung. Auch von der dieses Jahr getroffenen Auswahlentscheidung für den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex erwarten sich die Medienanstalten einen Zugewinn an Vielfalt und neue Chancen für private Sender.

Programm/Werbung und Zulassung

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entschied 2017 über 36 bundesweite Zulassungen in Fernsehen und Hörfunk. In 30 Fällen musste die Zulassung aufgrund von Veränderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bzw. der Geschäftsführung geändert werden. Im Bereich der Programm- und Werbeaufsicht wurden 16 Beanstandungen ausgesprochen und in 12 Fällen Rechtsverstöße festgestellt, auf die die Veranstalter schriftlich hingewiesen wurden. Alle Entscheidungen 2017 der ZAK zu Zulassungen/Zulassungsänderungen sowie die Aufsichtsfälle finden Sie hier.

Fragen zur Medienmitteilung: Bremische Landesmedienanstalt (brema)

Öffentlichkeitsarbeit
Julia Heimlich
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