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Werbe-FAQs der Medienanstalten wurden überarbeitet

Wer auf YouTube, Instagram oder Twitter Werbung macht, der sollte dazu stehen – das ist nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch die Überzeugung der meisten YouTuber. Sie wollen nicht wegen Schleichwerbung in Verruf geraten. Zu Werbeverstößen führt daher häufig Unwissenheit, nicht Vorsatz. Und so nimmt die Branche den bereits Ende 2015 erstmals veröffentlichten Leitfaden der Medienanstalten zu Werbefragen in sozialen Medien sehr gut an. Nach einer ersten Überarbeitung der FAQs im Herbst 2016 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in ihrer heutigen Sitzung in Kassel beschlossen, aufgrund der Dynamik im Markt der Onlinemedien nochmals eine aktualisierte Fassung zu publizieren.
So wird in dem neuen Flyer darauf hingewiesen, dass Kennzeichnungen wie „#ad“, #sponsored by“ oder „#powered by“ auf Twitter oder Instagram möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes „#Werbung“ dagegen ist eindeutig.

Die FAQs zählen zu den meistgefragten Publikationen der Medienanstalten. Das Feedback ist nicht nur in der YouTuber-Szene, sondern auch bei der Aufsicht in anderen europäischen Ländern sehr positiv: Im Rahmen des Austausches signalisierten benachbarte Medienregulierer bereits, dass sie über einen ähnlichen Weg in diesem Bereich nachdenken. Die neuer Version des Leitfadens ist hier  abrufbar.

Fragen zur Medienmitteilung: Bremische Landesmedienanstalt (brema)

Öffentlichkeitsarbeit
Julia Heimlich
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