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brema warnt vor irreführender Werbung: Was bei Pillen, Pulvern und Co. verboten ist

5 Kilo abnehmen in 5 Tagen? Eine Tablette täglich und schon hat man Oberarme wie ein Bodybuilder? Kein Krebs dank eines Tropfens Öl im Müsli? Alles kein Problem, wenn man der Werbung auf Instagram oder im TV für kleine Wundermittel Glauben schenkt.

 

Solche Versprechen klingen zu schön, um wahr zu sein. Denn die hohen Erwartungen, die an die Wirkung dieser Präparate geweckt werden, können die meisten der angepriesenen Nahrungsergänzungsmittel nicht erfüllen. Gleichzeitig werden Ängste geschürt, beispielsweise dass man ihne die Einnahme des Präparats seinen Körper nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt.

 

"Wer in einem TV-Spot oder in einem Online-Posting solche Behauptungen aufstellt, lockt mit falschen Versprechungen und verstößt damit gegen den Medienstaatsvertrag", so brema-Direktorin Cornelia Holsten. Das Verbot irreführender Werbung bedeutet auch, dass Werbung den Interessen der Verbraucher:innen nicht schaden darf. "Genau das passiert aber, wenn einem Präparat eine Wirkung zugeschrieben wird, die gar nicht nachweisbar ist."

 

Bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln, wozu auch Nahrungsergänzungsmittel in Form von Pillen, Pulvern und Co. zählen, gibt es zudem eine EU-weite Verordnung. "Darin heißt es, dass gesundheitsbezogene Angaben nur zulässig sind, wenn die Wirkung wissenschsftlich nachgewiesen wurde. Diese erlaubten Aussagen werden auf der "Health-Claims-Liste" gesammelt", so Cornelia Holsten. "Eine Werbung darf also nicht einfach behaupten, dass eine Tablette zum Beispiel die Fettbildung am Bauch verhindert und beim Abnehmen hilft, oder dass die Einnahme von solchen Mitteln gesund ist."

 

Nahrungsergänzungsmitteln dürfen auch keine Wirkungen zugeschrieben werden, die angeben, dass sie Krankheiten lindern, heilen oder therapieren können. Das ist zulassungspflichtigen Arzneimitteln vorbehalten. Es gilt also der Leitsatz: Wenn einem Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel "Wunderkräfte" oder Wirkungen zugeschrieben werden, die zu schön klingen, um wahr zu sein, dann ist es meistens genau das: zu schön, um wahr zu sein.

 

Die brema hatte vor Kurzem einen Werbespot eines bundesweiten TV-Senders beanstandet, weil dort ein Nahrungsergänzungsmittel auf irreführende Weise beworben wurde. Der Spot vermittelte den Eindruck, dass man sehr viel abnehme und dies wissenschaftlich untersucht worden sei - was beides nicht stimmte. Die Beanstandung erfolgte in Umsetzung eines Beschlusses der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten. Der Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig.

 

Sollten Sie auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel stoßen, die irreführende Aussagen beinhaltet, können Sie diese jederzeit über unser Online-Formular melden. 

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