Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 23. Januar 2018 unter anderem über folgende Aufsichts- und Zulassungsverfahren entschieden:
Irreführung bei AstroTV
Gleich zweimal beanstandet wird der Anbieter adviqo AG für sein Lebensberatungs-Programm AstroTV. In einer Call-In-Sendung aus dem November 2017 wurde nach Auffassung der ZAK gegen das Irreführungsverbot verstoßen. Die Moderatorin der Gewinnspielsendung „AstroTV Live“ animierte Zuschauer zum Anrufen, u.a. mit den Worten „Es könnte jeden Augenblick hier klingeln“. Die Sendung endete, ohne dass ein Anrufer in die Sendung durchgestellt wurde.
Dieses Vorgehen verstößt gegen das Verbot der Irreführung, welches in der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten genauer geregelt ist. Das Verbot soll verhindern, dass Zuschauer noch zum Anrufen animiert werden, obwohl keinerlei Gewinnchance mehr besteht. In weiteren Sendungen aus dem Jahr 2016 hatte AstroTV erforderliche Pflichthinweise zum Ausschluss Minderjähriger und zu den Anrufkosten nicht ausreichend kommuniziert – ebenfalls ein Verstoß gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung und somit gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die Beanstandungen sind innerhalb von sechs Wochen von der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) umzusetzen. Die gesamte Gewinnspielsatzung ist hier abrufbar.
Drei neue Zulassungsentscheidungen
Gleich drei Antragstellern erteilte die ZAK am 23.01. eine Zulassung als Rundfunkanbieter. Darunter auch dem Gamer Erik Range alias Gronkh, der für seine Streams „Gronk TV“ und „Gronkh“ eine Zulassung erhalten wird. In sechs Fällen wurden Zulassungen verändert, da sich beispielsweise Inhaberverhältnisse oder Geschäftsführungen geändert hatten.
Alle aktuellen Entscheidungen der ZAK zu Zulassungen/Zulassungsänderungen sowie die Aufsichtsfälle finden Sie hier.