Hier kommen Sie zur Positionierung des Medienrat der Bremischen Landesmedienanstalt zum Thema Babys und Influencer:innen
Sie sind in unserer Mediennutzung kaum mehr zu ignorieren: Influencer:innen, die mit ihren Babys auf Instagram posieren, nebenbei für Produkte werben und ihre Kleinkinder für kommerzielle Interessen einsetzen. Regulatorische Eingriffsmöglichkeiten gibt es nicht, unter anderem weil das Jugendarbeitsschutzgesetz erst für Kinder ab drei Jahren gilt.
Solange es keine gesetzlichen Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz gibt, die diese Aspekte regulieren, bedarf es einer umgehenden Selbstverpflichtung durch entsprechende „Netiquette" sämtlicher Verbände und Agenturen, die Influencer:innen vertreten und beraten. Vor diesem Hintergrund fordert der Medienrat der Bremischen Landesmedienanstalt
- das Gesicht von unter Dreijährigen im Influencer-Marketing nicht zu zeigen;
- den echten Namen von unter Dreijährigen nicht anzugeben;
- keine Aufnahmen aus dem Kinderzimmer zu veröffentlichen;
- keine Fotos von Kleinkindern in kompromittierenden Positionen zu veröffentlichen.
Die Vorsitzende des Medienrats Andrea Buchelt betont die Relevanz einer Positionierung: „Es gibt einen großen Unterschied zwischen Kleinkindern, die größtenteils anonym in einem sehr kurzen TV-Werbespot vorkommen, und der Vermarktung der gesamten Kindheit auf Instagram, bei der auch persönliche Daten geteilt werden. Einer Überkommerzialisierung der Kindheit sollten wir nicht tatenlos zusehen. Das Internet vergisst nichts." Auch brema-Direktorin Cornelia Holsten hatte zu diesem Thema einen juristischen Beitrag veröffentlicht, in dem sie aufzeigt, dass es bisher auf keiner Ebene regulatorische Eingriffsmöglichkeiten bei dieser Praxis gibt: Hier kommen Sie zum Beitrag.