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Werbung auf Youtube: Was geht, was geht nicht?

Medienanstalten präsentieren FAQ-Liste am 20.10. via Hangout

Die Brema und andere Medienanstalten sind auch für die Aufsicht über Werbung in selbstproduzierten Videos z.B. bei Youtube zuständig. Daher erreichen uns häufig Fragen von Usern:

Wie muss Werbung online gekennzeichnet werden? Und warum überhaupt? Was muss ich als „YouTube-Star“ beachten, wenn mir ein Unternehmen Geld anbietet, damit ich sein Produkt bewerbe?

Auf Fragen wie diese haben wir Medienanstalten – nach Gesprächen mit Akteuren und Vertretern der sog. Aggregatoren – eine FAQ-Liste mit den häufigsten Fragen und Antworten entwickelt.

Präsentation der FAQs erstmals via Hangout

Der Leitfaden wird am Dienstag, 20. Oktober, 16:30 Uhr, erstmals live via Hangout präsentiert. Den Live-Stream finden Sie hier:

https://www.youtube.com/watch?v=vLfNczUfuoc

Die Vorstellung des Leitfadens und einzelner Beispiele übernehmen:

Dr. Jürgen Brautmeier, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM)

Cornelia Holsten, Direktorin der Brema und Vorsitzende des DLM-Fachausschusses für Regulierung

Fragen können vorab getwittert werden!

Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Fragen auch gerne bereits im Vorfeld und während der Veranstaltung via Twitter und dem Hashtag #DLMPresse zu stellen.


Die Sitzungen des Medienrats sind öffentlich. Bitte melden Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter 
0421 - 334940 an.