Über uns
Willkommen bei der brema!

Wir, die Bremische Landesmedienanstalt, sind eine Anstalt öffentlichen Rechts. Für das Bundesland Bremen sind wir zuständig für die Zulassung, die Frequenzzuweisung und die Aufsicht im privaten Hörfunk und Fernsehen sowie im Internet.

Medienaufsicht
Wir schauen genau hin!

Anbieter von TV-Sendern, Radioprogrammen und Online-Angeboten müssen Programmgrundsätze beachten. Wir achten darauf, dass sich alle an die Regeln halten. 

Medienthemen
Was uns bewegt

Die Welt der Medien ist groß und entwickelt sich rasend schnell weiter.  Welche Themen uns aktuell besonders beschäftigen und wie wir mit Veränderungen umgehen, erfahren Sie hier. 

Medienkompetenz
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Ohne unsere digitalen Alltagshelfer geht heute fast nichts mehr. Alles zu kompliziert? Wir helfen Ihnen, den Überblick in der digitalen Welt zu behalten und sicher im Netz unterwegs zu sein! 

Service
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Aktuelle Meldungen, Termine und Links finden Sie hier. Sie haben Fragen, Anregungen oder eine Beschwerde? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf! 

Aktuelles

Aktuelles

"Es könnte jeden Augenblick hier klingeln" - Beanstandungen gegen AstroTV

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 23. Januar 2018 unter anderem über folgende Aufsichts- und Zulassungsverfahren entschieden:

Irreführung bei AstroTV

Gleich zweimal beanstandet wird der Anbieter adviqo AG für sein Lebensberatungs-Programm AstroTV. In einer Call-In-Sendung aus dem November 2017 wurde nach Auffassung der ZAK gegen das Irreführungsverbot verstoßen. Die Moderatorin der Gewinnspielsendung „AstroTV Live“ animierte Zuschauer zum Anrufen, u.a. mit den Worten „Es könnte jeden Augenblick hier klingeln“. Die Sendung endete, ohne dass ein Anrufer in die Sendung durchgestellt wurde.

Dieses Vorgehen verstößt gegen das Verbot der Irreführung, welches in der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten genauer geregelt ist. Das Verbot soll verhindern, dass Zuschauer noch zum Anrufen animiert  werden, obwohl keinerlei Gewinnchance mehr besteht. In weiteren Sendungen aus dem Jahr 2016 hatte AstroTV erforderliche Pflichthinweise zum Ausschluss Minderjähriger und zu den Anrufkosten nicht ausreichend kommuniziert – ebenfalls ein Verstoß gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung und somit gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die Beanstandungen sind innerhalb von sechs Wochen von der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) umzusetzen. Die gesamte Gewinnspielsatzung ist hier abrufbar.

Drei neue Zulassungsentscheidungen

Gleich drei Antragstellern erteilte die ZAK am 23.01. eine Zulassung als Rundfunkanbieter. Darunter auch dem Gamer Erik Range alias Gronkh, der für seine Streams „Gronk TV“ und „Gronkh“ eine Zulassung erhalten wird. In sechs Fällen wurden Zulassungen verändert, da sich beispielsweise Inhaberverhältnisse oder Geschäftsführungen geändert hatten.

Alle aktuellen Entscheidungen der ZAK zu Zulassungen/Zulassungsänderungen sowie die Aufsichtsfälle finden Sie hier.

Medienthemen

Aktuelles

"Es könnte jeden Augenblick hier klingeln" - Beanstandungen gegen AstroTV

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 23. Januar 2018 unter anderem über folgende Aufsichts- und Zulassungsverfahren entschieden:

Irreführung bei AstroTV

Gleich zweimal beanstandet wird der Anbieter adviqo AG für sein Lebensberatungs-Programm AstroTV. In einer Call-In-Sendung aus dem November 2017 wurde nach Auffassung der ZAK gegen das Irreführungsverbot verstoßen. Die Moderatorin der Gewinnspielsendung „AstroTV Live“ animierte Zuschauer zum Anrufen, u.a. mit den Worten „Es könnte jeden Augenblick hier klingeln“. Die Sendung endete, ohne dass ein Anrufer in die Sendung durchgestellt wurde.

Dieses Vorgehen verstößt gegen das Verbot der Irreführung, welches in der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten genauer geregelt ist. Das Verbot soll verhindern, dass Zuschauer noch zum Anrufen animiert  werden, obwohl keinerlei Gewinnchance mehr besteht. In weiteren Sendungen aus dem Jahr 2016 hatte AstroTV erforderliche Pflichthinweise zum Ausschluss Minderjähriger und zu den Anrufkosten nicht ausreichend kommuniziert – ebenfalls ein Verstoß gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung und somit gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die Beanstandungen sind innerhalb von sechs Wochen von der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) umzusetzen. Die gesamte Gewinnspielsatzung ist hier abrufbar.

Drei neue Zulassungsentscheidungen

Gleich drei Antragstellern erteilte die ZAK am 23.01. eine Zulassung als Rundfunkanbieter. Darunter auch dem Gamer Erik Range alias Gronkh, der für seine Streams „Gronk TV“ und „Gronkh“ eine Zulassung erhalten wird. In sechs Fällen wurden Zulassungen verändert, da sich beispielsweise Inhaberverhältnisse oder Geschäftsführungen geändert hatten.

Alle aktuellen Entscheidungen der ZAK zu Zulassungen/Zulassungsänderungen sowie die Aufsichtsfälle finden Sie hier.

MEDIENKOMPETENZ

Aktuelles

"Es könnte jeden Augenblick hier klingeln" - Beanstandungen gegen AstroTV

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat in ihrer Sitzung am 23. Januar 2018 unter anderem über folgende Aufsichts- und Zulassungsverfahren entschieden:

Irreführung bei AstroTV

Gleich zweimal beanstandet wird der Anbieter adviqo AG für sein Lebensberatungs-Programm AstroTV. In einer Call-In-Sendung aus dem November 2017 wurde nach Auffassung der ZAK gegen das Irreführungsverbot verstoßen. Die Moderatorin der Gewinnspielsendung „AstroTV Live“ animierte Zuschauer zum Anrufen, u.a. mit den Worten „Es könnte jeden Augenblick hier klingeln“. Die Sendung endete, ohne dass ein Anrufer in die Sendung durchgestellt wurde.

Dieses Vorgehen verstößt gegen das Verbot der Irreführung, welches in der Gewinnspielsatzung der Landesmedienanstalten genauer geregelt ist. Das Verbot soll verhindern, dass Zuschauer noch zum Anrufen animiert  werden, obwohl keinerlei Gewinnchance mehr besteht. In weiteren Sendungen aus dem Jahr 2016 hatte AstroTV erforderliche Pflichthinweise zum Ausschluss Minderjähriger und zu den Anrufkosten nicht ausreichend kommuniziert – ebenfalls ein Verstoß gegen die Transparenzvorschriften der Gewinnspielsatzung und somit gegen den Rundfunkstaatsvertrag. Die Beanstandungen sind innerhalb von sechs Wochen von der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) umzusetzen. Die gesamte Gewinnspielsatzung ist hier abrufbar.

Drei neue Zulassungsentscheidungen

Gleich drei Antragstellern erteilte die ZAK am 23.01. eine Zulassung als Rundfunkanbieter. Darunter auch dem Gamer Erik Range alias Gronkh, der für seine Streams „Gronk TV“ und „Gronkh“ eine Zulassung erhalten wird. In sechs Fällen wurden Zulassungen verändert, da sich beispielsweise Inhaberverhältnisse oder Geschäftsführungen geändert hatten.

Alle aktuellen Entscheidungen der ZAK zu Zulassungen/Zulassungsänderungen sowie die Aufsichtsfälle finden Sie hier.