Über uns
Willkommen bei der brema!

Wir, die Bremische Landesmedienanstalt, sind eine Anstalt öffentlichen Rechts. Für das Bundesland Bremen sind wir zuständig für die Zulassung, die Frequenzzuweisung und die Aufsicht im privaten Hörfunk und Fernsehen sowie im Internet.

Medienaufsicht
Wir schauen genau hin!

Anbieter von TV-Sendern, Radioprogrammen und Online-Angeboten müssen Programmgrundsätze beachten. Wir achten darauf, dass sich alle an die Regeln halten. 

Medienthemen
Was uns bewegt

Die Welt der Medien ist groß und entwickelt sich rasend schnell weiter.  Welche Themen uns aktuell besonders beschäftigen und wie wir mit Veränderungen umgehen, erfahren Sie hier. 

Medienkompetenz
Fit für Smartphone, Tablet und Co!

Ohne unsere digitalen Alltagshelfer geht heute fast nichts mehr. Alles zu kompliziert? Wir helfen Ihnen, den Überblick in der digitalen Welt zu behalten und sicher im Netz unterwegs zu sein! 

Service
Immer auf dem Laufenden bleiben!

Aktuelle Meldungen, Termine und Links finden Sie hier. Sie haben Fragen, Anregungen oder eine Beschwerde? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf! 

Aktuelles

Aktuelles

Werbe-FAQs der Medienanstalten wurden überarbeitet

Wer auf YouTube, Instagram oder Twitter Werbung macht, der sollte dazu stehen – das ist nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch die Überzeugung der meisten YouTuber. Sie wollen nicht wegen Schleichwerbung in Verruf geraten. Zu Werbeverstößen führt daher häufig Unwissenheit, nicht Vorsatz. Und so nimmt die Branche den bereits Ende 2015 erstmals veröffentlichten Leitfaden der Medienanstalten zu Werbefragen in sozialen Medien sehr gut an. Nach einer ersten Überarbeitung der FAQs im Herbst 2016 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in ihrer heutigen Sitzung in Kassel beschlossen, aufgrund der Dynamik im Markt der Onlinemedien nochmals eine aktualisierte Fassung zu publizieren.
So wird in dem neuen Flyer darauf hingewiesen, dass Kennzeichnungen wie „#ad“, #sponsored by“ oder „#powered by“ auf Twitter oder Instagram möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes „#Werbung“ dagegen ist eindeutig.

Die FAQs zählen zu den meistgefragten Publikationen der Medienanstalten. Das Feedback ist nicht nur in der YouTuber-Szene, sondern auch bei der Aufsicht in anderen europäischen Ländern sehr positiv: Im Rahmen des Austausches signalisierten benachbarte Medienregulierer bereits, dass sie über einen ähnlichen Weg in diesem Bereich nachdenken. Die neuer Version des Leitfadens ist hier  abrufbar.

Medienthemen

Aktuelles

Werbe-FAQs der Medienanstalten wurden überarbeitet

Wer auf YouTube, Instagram oder Twitter Werbung macht, der sollte dazu stehen – das ist nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch die Überzeugung der meisten YouTuber. Sie wollen nicht wegen Schleichwerbung in Verruf geraten. Zu Werbeverstößen führt daher häufig Unwissenheit, nicht Vorsatz. Und so nimmt die Branche den bereits Ende 2015 erstmals veröffentlichten Leitfaden der Medienanstalten zu Werbefragen in sozialen Medien sehr gut an. Nach einer ersten Überarbeitung der FAQs im Herbst 2016 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in ihrer heutigen Sitzung in Kassel beschlossen, aufgrund der Dynamik im Markt der Onlinemedien nochmals eine aktualisierte Fassung zu publizieren.
So wird in dem neuen Flyer darauf hingewiesen, dass Kennzeichnungen wie „#ad“, #sponsored by“ oder „#powered by“ auf Twitter oder Instagram möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes „#Werbung“ dagegen ist eindeutig.

Die FAQs zählen zu den meistgefragten Publikationen der Medienanstalten. Das Feedback ist nicht nur in der YouTuber-Szene, sondern auch bei der Aufsicht in anderen europäischen Ländern sehr positiv: Im Rahmen des Austausches signalisierten benachbarte Medienregulierer bereits, dass sie über einen ähnlichen Weg in diesem Bereich nachdenken. Die neuer Version des Leitfadens ist hier  abrufbar.

MEDIENKOMPETENZ

Aktuelles

Werbe-FAQs der Medienanstalten wurden überarbeitet

Wer auf YouTube, Instagram oder Twitter Werbung macht, der sollte dazu stehen – das ist nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch die Überzeugung der meisten YouTuber. Sie wollen nicht wegen Schleichwerbung in Verruf geraten. Zu Werbeverstößen führt daher häufig Unwissenheit, nicht Vorsatz. Und so nimmt die Branche den bereits Ende 2015 erstmals veröffentlichten Leitfaden der Medienanstalten zu Werbefragen in sozialen Medien sehr gut an. Nach einer ersten Überarbeitung der FAQs im Herbst 2016 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) in ihrer heutigen Sitzung in Kassel beschlossen, aufgrund der Dynamik im Markt der Onlinemedien nochmals eine aktualisierte Fassung zu publizieren.
So wird in dem neuen Flyer darauf hingewiesen, dass Kennzeichnungen wie „#ad“, #sponsored by“ oder „#powered by“ auf Twitter oder Instagram möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes „#Werbung“ dagegen ist eindeutig.

Die FAQs zählen zu den meistgefragten Publikationen der Medienanstalten. Das Feedback ist nicht nur in der YouTuber-Szene, sondern auch bei der Aufsicht in anderen europäischen Ländern sehr positiv: Im Rahmen des Austausches signalisierten benachbarte Medienregulierer bereits, dass sie über einen ähnlichen Weg in diesem Bereich nachdenken. Die neuer Version des Leitfadens ist hier  abrufbar.