Über uns
Willkommen bei der brema!

Wir, die Bremische Landesmedienanstalt, sind eine Anstalt öffentlichen Rechts. Für das Bundesland Bremen sind wir zuständig für die Zulassung, die Frequenzzuweisung und die Aufsicht im privaten Hörfunk und Fernsehen sowie im Internet.

Medienaufsicht
Wir schauen genau hin!

Anbieter von TV-Sendern, Radioprogrammen und Online-Angeboten müssen Programmgrundsätze beachten. Wir achten darauf, dass sich alle an die Regeln halten. 

Medienthemen
Was uns bewegt

Die Welt der Medien ist groß und entwickelt sich rasend schnell weiter.  Welche Themen uns aktuell besonders beschäftigen und wie wir mit Veränderungen umgehen, erfahren Sie hier. 

Medienkompetenz
Fit für Smartphone, Tablet und Co!

Ohne unsere digitalen Alltagshelfer geht heute fast nichts mehr. Alles zu kompliziert? Wir helfen Ihnen, den Überblick in der digitalen Welt zu behalten und sicher im Netz unterwegs zu sein! 

Service
Immer auf dem Laufenden bleiben!

Aktuelle Meldungen, Termine und Links finden Sie hier. Sie haben Fragen, Anregungen oder eine Beschwerde? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf! 

Aktuelles

Aktuelles

brema warnt vor irreführender Werbung: Was bei Pillen, Pulvern und Co. verboten ist

5 Kilo abnehmen in 5 Tagen? Eine Tablette täglich und schon hat man Oberarme wie ein Bodybuilder? Kein Krebs dank eines Tropfens Öl im Müsli? Alles kein Problem, wenn man der Werbung auf Instagram oder im TV für kleine Wundermittel Glauben schenkt.

 

Solche Versprechen klingen zu schön, um wahr zu sein. Denn die hohen Erwartungen, die an die Wirkung dieser Präparate geweckt werden, können die meisten der angepriesenen Nahrungsergänzungsmittel nicht erfüllen. Gleichzeitig werden Ängste geschürt, beispielsweise dass man ihne die Einnahme des Präparats seinen Körper nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt.

 

"Wer in einem TV-Spot oder in einem Online-Posting solche Behauptungen aufstellt, lockt mit falschen Versprechungen und verstößt damit gegen den Medienstaatsvertrag", so brema-Direktorin Cornelia Holsten. Das Verbot irreführender Werbung bedeutet auch, dass Werbung den Interessen der Verbraucher:innen nicht schaden darf. "Genau das passiert aber, wenn einem Präparat eine Wirkung zugeschrieben wird, die gar nicht nachweisbar ist."

 

Bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln, wozu auch Nahrungsergänzungsmittel in Form von Pillen, Pulvern und Co. zählen, gibt es zudem eine EU-weite Verordnung. "Darin heißt es, dass gesundheitsbezogene Angaben nur zulässig sind, wenn die Wirkung wissenschsftlich nachgewiesen wurde. Diese erlaubten Aussagen werden auf der "Health-Claims-Liste" gesammelt", so Cornelia Holsten. "Eine Werbung darf also nicht einfach behaupten, dass eine Tablette zum Beispiel die Fettbildung am Bauch verhindert und beim Abnehmen hilft, oder dass die Einnahme von solchen Mitteln gesund ist."

 

Nahrungsergänzungsmitteln dürfen auch keine Wirkungen zugeschrieben werden, die angeben, dass sie Krankheiten lindern, heilen oder therapieren können. Das ist zulassungspflichtigen Arzneimitteln vorbehalten. Es gilt also der Leitsatz: Wenn einem Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel "Wunderkräfte" oder Wirkungen zugeschrieben werden, die zu schön klingen, um wahr zu sein, dann ist es meistens genau das: zu schön, um wahr zu sein.

 

Die brema hatte vor Kurzem einen Werbespot eines bundesweiten TV-Senders beanstandet, weil dort ein Nahrungsergänzungsmittel auf irreführende Weise beworben wurde. Der Spot vermittelte den Eindruck, dass man sehr viel abnehme und dies wissenschaftlich untersucht worden sei - was beides nicht stimmte. Die Beanstandung erfolgte in Umsetzung eines Beschlusses der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten. Der Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig.

 

Sollten Sie auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel stoßen, die irreführende Aussagen beinhaltet, können Sie diese jederzeit über unser Online-Formular melden. 

Medienthemen

Aktuelles

brema warnt vor irreführender Werbung: Was bei Pillen, Pulvern und Co. verboten ist

5 Kilo abnehmen in 5 Tagen? Eine Tablette täglich und schon hat man Oberarme wie ein Bodybuilder? Kein Krebs dank eines Tropfens Öl im Müsli? Alles kein Problem, wenn man der Werbung auf Instagram oder im TV für kleine Wundermittel Glauben schenkt.

 

Solche Versprechen klingen zu schön, um wahr zu sein. Denn die hohen Erwartungen, die an die Wirkung dieser Präparate geweckt werden, können die meisten der angepriesenen Nahrungsergänzungsmittel nicht erfüllen. Gleichzeitig werden Ängste geschürt, beispielsweise dass man ihne die Einnahme des Präparats seinen Körper nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt.

 

"Wer in einem TV-Spot oder in einem Online-Posting solche Behauptungen aufstellt, lockt mit falschen Versprechungen und verstößt damit gegen den Medienstaatsvertrag", so brema-Direktorin Cornelia Holsten. Das Verbot irreführender Werbung bedeutet auch, dass Werbung den Interessen der Verbraucher:innen nicht schaden darf. "Genau das passiert aber, wenn einem Präparat eine Wirkung zugeschrieben wird, die gar nicht nachweisbar ist."

 

Bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln, wozu auch Nahrungsergänzungsmittel in Form von Pillen, Pulvern und Co. zählen, gibt es zudem eine EU-weite Verordnung. "Darin heißt es, dass gesundheitsbezogene Angaben nur zulässig sind, wenn die Wirkung wissenschsftlich nachgewiesen wurde. Diese erlaubten Aussagen werden auf der "Health-Claims-Liste" gesammelt", so Cornelia Holsten. "Eine Werbung darf also nicht einfach behaupten, dass eine Tablette zum Beispiel die Fettbildung am Bauch verhindert und beim Abnehmen hilft, oder dass die Einnahme von solchen Mitteln gesund ist."

 

Nahrungsergänzungsmitteln dürfen auch keine Wirkungen zugeschrieben werden, die angeben, dass sie Krankheiten lindern, heilen oder therapieren können. Das ist zulassungspflichtigen Arzneimitteln vorbehalten. Es gilt also der Leitsatz: Wenn einem Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel "Wunderkräfte" oder Wirkungen zugeschrieben werden, die zu schön klingen, um wahr zu sein, dann ist es meistens genau das: zu schön, um wahr zu sein.

 

Die brema hatte vor Kurzem einen Werbespot eines bundesweiten TV-Senders beanstandet, weil dort ein Nahrungsergänzungsmittel auf irreführende Weise beworben wurde. Der Spot vermittelte den Eindruck, dass man sehr viel abnehme und dies wissenschaftlich untersucht worden sei - was beides nicht stimmte. Die Beanstandung erfolgte in Umsetzung eines Beschlusses der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten. Der Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig.

 

Sollten Sie auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel stoßen, die irreführende Aussagen beinhaltet, können Sie diese jederzeit über unser Online-Formular melden. 

MEDIENKOMPETENZ

Aktuelles

brema warnt vor irreführender Werbung: Was bei Pillen, Pulvern und Co. verboten ist

5 Kilo abnehmen in 5 Tagen? Eine Tablette täglich und schon hat man Oberarme wie ein Bodybuilder? Kein Krebs dank eines Tropfens Öl im Müsli? Alles kein Problem, wenn man der Werbung auf Instagram oder im TV für kleine Wundermittel Glauben schenkt.

 

Solche Versprechen klingen zu schön, um wahr zu sein. Denn die hohen Erwartungen, die an die Wirkung dieser Präparate geweckt werden, können die meisten der angepriesenen Nahrungsergänzungsmittel nicht erfüllen. Gleichzeitig werden Ängste geschürt, beispielsweise dass man ihne die Einnahme des Präparats seinen Körper nicht ausreichend mit Nährstoffen versorgt.

 

"Wer in einem TV-Spot oder in einem Online-Posting solche Behauptungen aufstellt, lockt mit falschen Versprechungen und verstößt damit gegen den Medienstaatsvertrag", so brema-Direktorin Cornelia Holsten. Das Verbot irreführender Werbung bedeutet auch, dass Werbung den Interessen der Verbraucher:innen nicht schaden darf. "Genau das passiert aber, wenn einem Präparat eine Wirkung zugeschrieben wird, die gar nicht nachweisbar ist."

 

Bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu Lebensmitteln, wozu auch Nahrungsergänzungsmittel in Form von Pillen, Pulvern und Co. zählen, gibt es zudem eine EU-weite Verordnung. "Darin heißt es, dass gesundheitsbezogene Angaben nur zulässig sind, wenn die Wirkung wissenschsftlich nachgewiesen wurde. Diese erlaubten Aussagen werden auf der "Health-Claims-Liste" gesammelt", so Cornelia Holsten. "Eine Werbung darf also nicht einfach behaupten, dass eine Tablette zum Beispiel die Fettbildung am Bauch verhindert und beim Abnehmen hilft, oder dass die Einnahme von solchen Mitteln gesund ist."

 

Nahrungsergänzungsmitteln dürfen auch keine Wirkungen zugeschrieben werden, die angeben, dass sie Krankheiten lindern, heilen oder therapieren können. Das ist zulassungspflichtigen Arzneimitteln vorbehalten. Es gilt also der Leitsatz: Wenn einem Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel "Wunderkräfte" oder Wirkungen zugeschrieben werden, die zu schön klingen, um wahr zu sein, dann ist es meistens genau das: zu schön, um wahr zu sein.

 

Die brema hatte vor Kurzem einen Werbespot eines bundesweiten TV-Senders beanstandet, weil dort ein Nahrungsergänzungsmittel auf irreführende Weise beworben wurde. Der Spot vermittelte den Eindruck, dass man sehr viel abnehme und dies wissenschaftlich untersucht worden sei - was beides nicht stimmte. Die Beanstandung erfolgte in Umsetzung eines Beschlusses der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten. Der Bescheid ist mittlerweile bestandskräftig.

 

Sollten Sie auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel stoßen, die irreführende Aussagen beinhaltet, können Sie diese jederzeit über unser Online-Formular melden.